Für Mieter
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Was Sie uns noch Fragen wollten
Ihre gesetzlichen vorgeschriebenen Rechte und Pflichten als Mieter werfen viele wiederkehrende Fragen auf. Im Folgenden haben wir deshalb eine Auswahl häufig angesprochener Themen für Sie zusammengefasst. Sollte Ihr Anliegen nicht dabei sein, sprechen Sie uns gerne persönlich an.
Ich möchte mich um eine Wohnung bewerben - Welche Unterlagen brauche ich ?
Neben der Kopie Ihres Personalausweises benötigen wir sowohl eine Selbstauskunft als auch eine aktuelle Schufa-Auskunft und Gehaltsnachweise der letzten drei Monate vor jedem Abschluss eines Mietvertrags.
Wie hoch ist die Summe der geforderten Kaution und wann zahle ich sie ?
Spätestens mit Beginn des Mietverhältnisses zahlt jeder Wohnungsmieter in einem oder in drei aufeinanderfolgenden Raten drei Netto-Kaltmieten als Sicherheit. Diese legen wir getrennt vom Geschäftsvermögen auf einem gesonderten Kautionskonto an – banküblich verzinst wie ein Sparkonto mit gesetzlicher Kündigungsfrist. Alternativ akzeptieren wir auch eine Bankbürgschaft.
Für gewerbliche Mieter sind drei Brutto-Warmmieten inklusive Umsatzsteuer der Regelsatz.
Bei Einzug habe ich eine Kaution hinterlegt - wann und in welcher Höhe wird mir diese beim Auszug erstattet ?
Grundsätzlich kann und darf die Kaution nicht abgewohnt werden – sie deckt nachträglich aus dem Mietverhältnis entstandene Kosten des Vermieters. So wird das Wohnobjekt nach Beendigung des Mietvertrages in einem zumutbaren Zeitraum auf mieterseitig verschuldete Mängel geprüft. Obendrein werden mit der Kaution etwaige Nachzahlungen aus der letzten Betriebskostenabrechnung finanziert. Sind alle Faktoren geklärt, erfolgt die Rückerstattung der restlichen, anteiligen Kautionssumme innerhalb von sechs Monaten nach Auszug.
Wann wird meine Betriebskostenabrechnung erstellt ?
Die Abrechnungsperiode für sämtliche anfallende Betriebskosten läuft überwiegend vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres. Spätestens nach weiteren zwölf Monaten – also vor Ablauf des Folgejahres – muss dem Mieter die Betriebskostenabrechnung vorliegen. Diese Zeiträume gelten auch, wenn das Mietverhältnis während einer laufenden Abrechnungsperiode gekündigt wird.
Ich möchte meinen Mietvertrag kündigen - was muss ich beachten ?
Der Job wurde gewechselt, die Familienverhältnisse haben sich geändert – es gibt viele Gründe für einen spontanen Standortwechsel! Jetzt gilt es, die gesetzlich geregelte Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten und die offizielle Form zu wahren: Ihre Kündigung kann ausschließlich schriftlich erfolgen, und sie muss von allen Vertragsnehmern unterzeichnet worden sein. Gültigkeit hat das Kündigungsschreiben zudem nur dann, wenn es innerhalb der ersten drei Werktage eines Monats bei der Hausverwaltung eingetroffen ist.
Ich möchte eine Ermächtigung zum Lastschriftverfahren (LEV) einrichten oder widerrufen - wie gehe ich vor ?
Möchten Sie das LEV neu einrichten, sprechen Sie uns bitte an. Wir übersenden Ihnen ein vorgefertigtes Formular, welches Sie ausgefüllt an uns zurückschicken und erledigen den Rest für Sie.
Möchten Sie ein bestehendes LEV löschen, kontaktieren Sie uns einfach mit entsprechender Bitte um Löschung und wir veranlassen die notwendigen Schritte sofort.
Ich habe mein Mietverhältnis aufgelöst - darf ich selber einen Nachmieter vorschlagen, um so die Laufzeit meiner Kündigungsfrist zu verkürzen ?
Per se spricht nichts dagegen, allerdings durchläuft auch ein von Ihnen vorgeschlagener Nachmieter den klassischen Bewerbungsprozess – mit allen Bewerbungsunterlagen und Anlagen, die bei einer Neuvermietung üblich sind. Akzeptieren wir den Nachmieter, findet eine normale Wohnungsübergabe durch unseren Außendienst statt. Mängel sind auch in diesem Fall vorab zu beseitigen und notwendige Schönheitsreparaturen vor Beendigung des Mietverhältnisses von Ihnen durchzuführen.
Ich möchte einen Mangel oder Schaden in meinem Objekt melden - wen rufe ich an ?
Bei erkennbaren Mängeln am Mietobjekt rufen Sie zuerst in der Verwaltung an. Gegebenenfalls wird unser Hauswart den Schaden begutachten und uns informieren. Wir beauftragen die entsprechenden Handwerker für Sie.
Im akuten haustechnischen Notfall (Heizungsausfall, Rohrbruch etc.) rufen Sie bitte direkt unsere Verwaltung an. Wird hier niemand erreicht, rufen Sie bitte den, in Ihrem Hausflur ausgehängten, Notfalldienst an.